Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu unseren Preisen. Zögern Sie sich nicht uns bei Fragen zu kontaktieren
Die Kosten für den Wärmebezug werden in Form von Abschlägen einmal im Quartal von Ihrem Konto eingezogen. Die Fälligkeitstermine sind 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Nach Ende der Heizperiode erfolgt die Ablesung der Wärmemengenzähler und Sie erhalten eine Abrechnung über Ihre geleisteten Zahlungen.
Die angegeben Preise gelten für das Inbetriebnahme Jahr 2023. Für alle Neuanschlussnehmer sind diese einmalig gültig bis 31.12.2024.
Künftige Preistabellen werden jährlich aktualisiert.
Preisanpassung:
Die im Preisblatt angegeben Preise gelten bis 31.08.2024. Für die Zeit darüber hinaus ist die Nahwärme Johanniskirchen GmbH berechtigt und verpflichtet, jeweils am 1. September, zu Beginn einer neuen Heizperiode (Anpassungszeitpunkt) und damit jeweils für ein Jahr (1.September bis 31. August), erstmals mit Wirkung zu Beginn der Heizperiode vom 1. September 2024 bis 31. August 2025, eine angemessene Anpassung der im Preisblatt genannten Preise nach den nachfolgend abgebildeten Preisänderungsformeln und -bestimmungen zu verlangen. Es werden folgende Preisanpassungsklauseln vereinbart:
Der Arbeitspreis (AP) ändert sich zu 70 % entsprechend der Preisentwicklung von Energieholzprodukten (H) und zu 30 % entsprechend der Preisentwicklung von Fernwärme (FW).
Der Arbeitspreis (AP) erhöht oder ermäßigt sich zum Anpassungszeitpunkt nach folgender Preisgleitformel:
Die Erläuterungen zu den einzelnen Abkürzungen sind „Erläuterung der Faktoren zu den Preisgleitklauseln“ zu entnehmen.
Der Grundpreis errechnet sich nach folgender Formel:
Der Grundpreis (GP) ändert sich zu 70 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (INVEST) und zu 30 % wie der Index der Bruttoarbeitnehmerverdienste (L).
Der Grundpreis (GP) erhöht oder ermäßigt sich zum Anpassungszeitpunkt nach folgender Preisgleitformel:
Die Erläuterungen zu den einzelnen Abkürzungen sind „Erläuterung der Faktoren zu den Preisgleitklauseln“ zu entnehmen.
Die Nahwärme Johanniskirchen GmbH ist berechtigt, die in diesem Vertrag angegebenen Preisanpassungsregelungen anzupassen, wenn das Statistische Bundesamt die nach den Preisänderungsformeln zu berücksichtigenden Faktoren nicht mehr veröffentlicht oder ändert. Die Nahwärme Johanniskirchen GmbH wird dabei die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Faktoren heranziehen, die den bisher angesetzten Faktoren möglichst nahe kommen. § 315 BGB ist entsprechend anzuwenden.
Der Herstellungsbeitrag beinhaltet folgende Leistungen:
Folgende Leistungen sind im Herstellungsbeitrag nicht enthalten:
Die Kosten für den Wärmebezug werden in Form von Abschlägen einmal im Quartal von Ihrem Konto eingezogen.
Die Fälligkeitstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Unsere Verträge schließen wir für einen Zeitraum von 10 Jahren mit Ihnen ab. Nach Ende der Heizperiode erfolgt die Ablesung der Wärmemengenzähler und Sie erhalten eine Endabrechnung über Ihre tatsächlich bezogene Menge, bei welcher die bereits geleisteten Abschlagszahlungen korrigiert werden.
AP |
Der angepasste, aktuell gültige Arbeitspreis |
GP |
Der angepasste, aktuell gültige Grundpreis |
AP0 |
Der Arbeitspreis der Heizperiode vom 1. September 2020 – 31. August 2021 (Basispreis) |
GP0 |
Der Grundpreis der Heizperiode vom 1. September 2020 – 31. August 2021 (Basispreis) |
H |
Aktueller Wert „Energieholz“ Arithmetisches Mittel der 12 monatlichen Preise für die letzte abgelaufene Heizperiode, welche der Heizperiode für welche die Preisanpassung bestimmt wird, vorangeht. Dabei ist „die letzte abgelaufene Heizperiode“ das arithmetische Mittel der Werte, beginnend mit dem Monatswert Juli des Kalendervorjahres bis einschließlich Juni des aktuellen Kalenderjahres. Die Heizperiode beginnt dabei am 01. September und endet am 31. August. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Fachserie 17 Reihe 1, Preisindizes für die Land- und Forstwirtschaft, Deutschland, 5 „Erzeugerpreisindex der Produkte des Holzeinschlags aus den Staatsforsten: Deutschland. Monate, Produkte des Holzeinschlags“, monatlich, Code 61231-0002, 2015 = 100, Spalte Energieholz. |
H0 |
Basiswert „Energieholz“ Arithmetisches Mittel der 12 monatlichen Preisindizes für den Jahreszeitraum beginnend mit dem Monatswert September 2020 bis einschließlich dem Monatswert August 2021. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Fachserie 17 Reihe 1, Preisindizes für die Land- und Forstwirtschaft, Deutschland, 5 „Erzeugerpreisindex der Produkte des Holzeinschlags aus den Staatsforsten: Deutschland. Monate, Produkte des Holzeinschlags“, monatlich, Code 61231-0002, 2015 = 100, Spalte Energieholz. |
INVEST |
Aktueller Wert „Erzeugerpreis für gewerbliche Produkte“ Arithmetisches Mittel der 12 monatlichen Preise für die letzte abgelaufene Heizperiode, welche der Heizperiode für welche die Preisanpassung bestimmt wird, vorangeht. Dabei ist „die letzte abgelaufene Heizperiode“ das arithmetische Mittel der Werte, beginnend mit dem Monatswert Juli des Kalendervorjahres bis einschließlich Juni des aktuellen Kalenderjahres. Die Heizperiode beginnt dabei am 01. September und endet am 31. August. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Fachserie 17 Reihe 2, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise), Deutschland, Tabellenteil Indizes 1 „Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (inkl. Veränderungsraten): Deutschland, Monate“, Code 61241-0002, 2015 =100; Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten . |
INVEST0 |
Basiswert „Erzeugerpreis für gewerbliche Produkte“ Arithmetisches Mittel der 12 monatlichen Preisindizes für den Jahreszeitraum beginnend mit dem Monatswert September 2020 bis einschließlich dem Monatswert August 2021. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Fachserie 17 Reihe 2, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise), Deutschland, Tabellenteil Indizes 1 „Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (inkl. Veränderungsraten): Deutschland, Monate“, Code 61241-0002, 2015 =100; Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten. |
L |
Aktueller Wert „Arbeitnehmerverdienste“ Arithmetisches Mittel der 4 vierteljährlichen Preisindizes für die letzte abgelaufene Heizperiode, welche der Heizperiode für welche die Preisanpassung bestimmt wird, vorangeht. Dabei ist „die letzte abgelaufene Heizperiode“ das arithmetische Mittel der Werte, beginnend mit dem dritten Quartalswert des Kalendervorjahres bis einschließlich dem 2. Quartalswert des aktuellen Kalenderjahres. Die Heizperiode beginnt dabei am 01. September und endet am 31. August. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Fachserie 16 Reihe 2.2, Verdienste und Arbeitskosten, Indizes der Bruttoverdienste: Deutschland, Quartale, Wirtschaftszweige, „Vierteljährliche Verdiensterhebung Deutschland“, Code 62321-0003; 2015=100; WZ08-B-08: Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich. |
L0 |
Basiswert „Arbeitnehmerverdienste“ Arithmetisches Mittel der 4 vierteljährlichen Preisindizes für den Jahreszeitraum beginnend mit dem 3. Quartalswert 2020 bis einschließlich dem 2. Quartalswert 2021. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Fachserie 16 Reihe 2.2, Verdienste und Arbeitskosten, Indizes der Bruttoverdienste: Deutschland, Quartale, Wirtschaftszweige, „Vierteljährliche Verdiensterhebung Deutschland“, Code 62321-0003; 2015=100; WZ08-B-08: Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich |
Bitte beachten!
Die angegeben Preise gelten für Hausanschlüsse im Rahmen der Verlegung der Hauptleitung. Für nachträgliche Hausanschlüsse, soweit technisch und ökonomisch machbar, werden die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet.
Die genannten Anschlusskosten gelten für die Bereiche des Netzausbaus Obere Hauptstraße, Verbindungstrasse Heizwerk / Hauptstraße und neue Siedlung Freundorferfeld. Für künftige weitere Ausbaubereiche wird ein für diesen Zeitpunkt gültiges Preisblatt erstellt.
Anschluss Nahwärmenetz
Nahwärmeanschluss bis 25 KW
Arbeitspreis:
20.0000 kWh x 0,1159 € / kWh = 2.318 €
Sonstige Kosten:
Grundgebühr 485 €
Anschlussgebühr / Vertrag 50 Jahre:
7000 Euro / 50 Jahre 140 €
Gesamtkosten: 2.943 €/Jahr
Eigene Ölheizung
Ölverbrauch: 2.500 Liter x 1,20 € = 3.000 €
Sonstige Kosten:
– Kaminkehrer 60 €
– Stromverbrauch Heizkessel 80 €
– Wartung Heizung 250 €
– ab dem Jahr 2022 die CO2-Steuer ??? €
Heizungsanlage / Lebensdauer ∅ 25 Jahre:
– Abschreibung alte Ölheizung
(20.000 € / 25 Jahre) 800 €
– in xx Jahren die neue Heizung ??? €
Gesamtkosten: 4.190 €/Jahr
Anschluss Nahwärmenetz
Nahwärmeanschluss bis 50 KW
Arbeitspreis:
40.000 kWh x 0,1159 € / kWh = 4.636 €
Sonstige Kosten:
Grundgebühr 693 €
Anschlussgebühr / Vertrag 50 Jahre:
11.000 Euro / 50 Jahre 220 €
Gesamtkosten: 5.549 €/Jahr
Eigene Ölheizung
Ölverbrauch: 5.000 Liter x 1,20 € = 6.000 €
Sonstige Kosten:
– Kaminkehrer 60 €
– Stromverbrauch Heizkessel 120 €
– Wartung Heizung 400 €
– ab dem Jahr 2022 die CO2-Steuer ??? €
Heizungsanlage / Lebensdauer ∅ 25 Jahre:
– Abschreibung alte Ölheizung
(25.000 € / 25 Jahre) 1.000 €
– in xx Jahren die neue Heizung ??? €
Gesamtkosten: 7.580 €/Jahr
Nahwärme Johanniskirchen GmbH
Florianstraße 4b
84381 Johanniskirchen
Telefon: 085648679981
E-Mail: info@nw-joki.de